Diese Diskussion wollen wir hier nicht ...

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!


Über diese DARC e.V. Aussage musste ich schon echt schlucken. Sie kommt vom DARC e.V. Notfunkreferent und richtet sich an die DARC e.V. Mitglieder.

Ein wirklich gelungenes Beispiel für den demokratische Aufbau des DARC e.V.

[Zitat]
§ 3 Mitgliedschaft im Club

Nr. 4 Mit dem Erwerb und der Ausübung der Mitgliedschaft übernimmt es das Mitglied, sich die Ziele des DARC zum Wohl des Amateurfunkdienstes zu Eigen zu machen und die geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie die Richtlinien des DARC und der IARU zur Selbstregulierung im Amateurfunkdienst (z. B. Bandpläne) einzuhalten.
[Zitat Ende]

Darüber hatte ich schon mehrfach berichtet, was bedeutet das aber eigentlich für die Mitglieder? Für die Beantwortung dieser Frage hat der DARC e.V. das beste Beispiel selbst geliefert und zwar aus dem Notfunkreferat.

Dort findet sich auf die fiktive Feststellung in den FAQ ...

[Zitat]
Ich als OVV/Notfunkreferent/Mitglied halte eure Aussagen für falsch
[Zitat Ende]

… die folgende Antwort:

[Zitat]
Es ist schade, dass du die Erfahrung aus Gesprächen und Terminen mit hunderten Teilnehmern aus diesem Bereich pauschal ignorieren und "dein eigenes Ding" durchziehen magst. Wir wissen, dass regelmäßig als Begründung kommt, dass bei dir vor Ort alles anders ist und du uns dann die verschiedenen Gründe aufzählst, wieso du denkst, dass du es anders machen musst. Wir wissen auch aus Erfahrung, dass diese Gründe im Regelfall einer kritischen Betrachtung nicht standhalten und die Diskussion sich dann viel zu oft auf ein kindergartenähnliches Niveau absenkt, in dem dann mit kreativer Satzungsauslegung, Weisungsrechten und Co. um sich geworfen wird.

Das ist weder für den Verein noch für dich als Person zielführend, daher möchten wir diese Diskussionen nicht. Wir als Referat lassen die Erfahrungen aus unserer Arbeit im gesamten Bundesgebiet in unsere Konzepte und Vorträge einfließen, damit du vor Ort einen möglichst stressfreien Job hast, ohne dass man dir irgendwann mal grobe Fahrlässigkeit o. Ä. vorwerfen könnte. Unser Ziel ist es also, dir deine Arbeit im DARC e.V. zu erleichtern und für den DARC e.V. eine einheitliche Außenwirkung zu erzielen.

Dies hat auch die DARC e.V. - Mitgliederversammlung im November 2024 ähnlich gesehen. Nach einer Präsentation des aktuellen Projektstandes zeigte man mit deutlicher Mehrheit, dass eine Fortführung dieses vom Bundesreferat entwickelten Konzepts klar gewünscht ist.
[Zitat Ende]

Quelle: https://www.darc.de/index.php?id=58438#c322847 (Abrufdatum 20.07.2026)

Aha, so stellt sich der DARC e.V. seine eigene Aussage in der Satzung "... sich die Ziele des DARC zum Wohl des Amateurfunkdienstes zu Eigen zu machen ..." also vor. Das hat ja schon den fahlen Beigeschmack von Überheblichkeit, Bevormundung und faktischer Entmündigung der Mitglieder.

Es ist für Dich als Person und den Verein nicht zielführend? Grobe Fahrlässigkeit? Einheitliche Außenwirkung? Wir möchten diese Diskussion nicht? Die Mitgliederversammlung, die ja eigentlich keine mehr ist, sieht das ähnlich? Bundesreferat?

Wir (DARC e.V.) wissen alles, Du (Mitglied) weist nichts!

Wir erinnern uns, wie beim DARC e.V. solche Beschlüsse (Amateurrat, Mitgliederversammlung) gefasst werden. Das will ich hier nicht nochmal wiederholen. Ich danke dem DARC e.V. aber ausdrücklich dafür, dass er hier klar und unmissverständlich aufgezeigt hat, was er mit der Formulierung in der Satzung wirklich meint und wie egal ihm die Meinung seiner zahlenden Mitglieder vermutlich ist.

Das ist eine faktische Entmündigung der DARC e.V. Mitglieder zum Thema Notfunk!

Übrigens, wer genau hinschaut wird feststellen, dass sich Regelungen für den Verein (Vorstand, Amateurrat, usw.) überwiegend in der Satzung finden und Regelungen für die Mitglieder oft nur in der Geschäftsordnung (GO). Das hat einen wichtigen Grund, Regelungen in der Satzung sind rechtlich deutlich verbindlicher, als Regelungen in einer Geschäftsordnung (z.B. das Meinungsbild der Mitglieder, nur verortet in der GO unter 6.4 , warum wohl?).

Auf die Erhebung und Berücksichtigung des Meinungsbilds der Mitglieder gibt es deshalb auch keinen Anspruch. Apropos Anspruch ...

Rechtlich unterscheiden sich Satzung und Geschäftsordnung vor allem durch Rang, Zuständigkeit und Bindungswirkung. Die Satzung ist die „Grundordnung“ des Vereins und steht höher, die Geschäftsordnung ergänzt die Satzung und regelt typischerweise Abläufe für ein bestimmtes Vereinsorgan.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

vy 73 de Jürgen
DL6WAB

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