Diese Diskussion wollen wir hier nicht ...

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Über diese DARC e.V. Aussage musste ich schon echt schlucken. Sie
kommt vom DARC e.V. Notfunkreferent und richtet sich an die DARC
e.V. Mitglieder.
Ein wirklich gelungenes Beispiel für den demokratische Aufbau des
DARC e.V.
[Zitat]
§ 3 Mitgliedschaft im Club
Nr. 4 Mit dem Erwerb
und der Ausübung der Mitgliedschaft übernimmt es das Mitglied, sich
die Ziele des DARC zum Wohl des Amateurfunkdienstes zu Eigen zu
machen und die geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
ebenso wie die Richtlinien des DARC und der IARU zur
Selbstregulierung im Amateurfunkdienst (z. B. Bandpläne)
einzuhalten.
[Zitat Ende]
Darüber hatte ich schon
mehrfach berichtet,
was bedeutet das aber eigentlich für die Mitglieder? Für die
Beantwortung dieser Frage hat der DARC e.V. das beste Beispiel
selbst geliefert und zwar aus dem Notfunkreferat.
Dort findet sich auf die fiktive Feststellung in den FAQ ...
[Zitat]
Ich als OVV/Notfunkreferent/Mitglied halte eure Aussagen
für falsch
[Zitat Ende]
… die folgende Antwort:
[Zitat]
Es ist schade, dass du die Erfahrung aus Gesprächen und
Terminen mit hunderten Teilnehmern aus diesem Bereich pauschal
ignorieren und "dein eigenes Ding" durchziehen magst. Wir wissen,
dass regelmäßig als Begründung kommt, dass bei dir vor Ort alles
anders ist und du uns dann die verschiedenen Gründe aufzählst, wieso
du denkst, dass du es anders machen musst. Wir wissen auch aus
Erfahrung, dass diese Gründe im Regelfall einer kritischen
Betrachtung nicht standhalten und die Diskussion sich dann viel zu
oft auf ein kindergartenähnliches Niveau absenkt, in dem dann mit
kreativer Satzungsauslegung, Weisungsrechten und Co. um sich
geworfen wird.
Das ist weder für den Verein noch für dich als
Person zielführend, daher möchten wir diese Diskussionen nicht. Wir
als Referat lassen die Erfahrungen aus unserer Arbeit im gesamten
Bundesgebiet in unsere Konzepte und Vorträge einfließen, damit du
vor Ort einen möglichst stressfreien Job hast, ohne dass man dir
irgendwann mal grobe Fahrlässigkeit o. Ä. vorwerfen könnte. Unser
Ziel ist es also, dir deine Arbeit im DARC e.V. zu erleichtern und
für den DARC e.V. eine einheitliche Außenwirkung zu erzielen.
Dies hat auch die DARC e.V. - Mitgliederversammlung im November
2024 ähnlich gesehen. Nach einer Präsentation des aktuellen
Projektstandes zeigte man mit deutlicher Mehrheit, dass eine
Fortführung dieses vom Bundesreferat entwickelten Konzepts klar
gewünscht ist.
[Zitat Ende]
Quelle:
https://www.darc.de/index.php?id=58438#c322847
(Abrufdatum 20.07.2026)
Aha, so stellt sich der DARC e.V. seine eigene Aussage in der
Satzung "... sich die Ziele des DARC zum Wohl des
Amateurfunkdienstes zu Eigen zu machen ..." also vor. Das hat ja
schon den fahlen Beigeschmack von Überheblichkeit, Bevormundung und
faktischer Entmündigung der Mitglieder.
Es ist für Dich als Person und den Verein nicht zielführend? Grobe
Fahrlässigkeit? Einheitliche Außenwirkung? Wir möchten diese
Diskussion nicht? Die Mitgliederversammlung, die ja eigentlich keine
mehr ist, sieht das ähnlich? Bundesreferat?
Wir (DARC e.V.) wissen alles, Du (Mitglied) weist nichts!
Wir erinnern uns, wie beim DARC e.V. solche Beschlüsse (Amateurrat,
Mitgliederversammlung) gefasst werden. Das will ich hier nicht
nochmal wiederholen. Ich danke dem DARC e.V. aber ausdrücklich
dafür, dass er hier klar und unmissverständlich aufgezeigt hat, was
er mit der Formulierung in der Satzung wirklich meint und wie egal
ihm die Meinung seiner zahlenden Mitglieder vermutlich ist.
Das ist eine faktische Entmündigung der DARC e.V. Mitglieder zum
Thema Notfunk!
Übrigens, wer genau hinschaut wird feststellen, dass sich Regelungen
für den Verein (Vorstand, Amateurrat, usw.) überwiegend in der
Satzung finden und Regelungen für die Mitglieder oft nur in der
Geschäftsordnung (GO). Das hat einen wichtigen Grund, Regelungen in
der Satzung sind rechtlich deutlich verbindlicher, als Regelungen in
einer Geschäftsordnung (z.B.
das Meinungsbild der Mitglieder, nur
verortet in der GO unter 6.4
, warum wohl?).
Auf die Erhebung und Berücksichtigung des Meinungsbilds der
Mitglieder gibt es deshalb auch keinen Anspruch. Apropos
Anspruch
...

Rechtlich unterscheiden sich Satzung und Geschäftsordnung vor allem
durch Rang, Zuständigkeit und Bindungswirkung. Die Satzung ist die
„Grundordnung“ des Vereins und steht höher, die Geschäftsordnung
ergänzt die Satzung und regelt typischerweise Abläufe für ein
bestimmtes Vereinsorgan.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
vy 73 de Jürgen
DL6WAB
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