Die DARC e.V. Definition von Antragstatbestand ...

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich ausdrücklich
nicht um eine Rechtsberatung gem.
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Der folgende Beitrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen bestimmte
Personen. Er soll nur aufzeigen was passiert, wenn Vereine nach und
nach ihre Demokratie
abschaffen! Übrigens, zu den nachfolgenden Aussagen liegen hier
umfangreiche schriftliche Dokumente vor.
Ich bin in den DARC e.V. eingetreten, weil ich als Mitglied
mitgestalten wollte. Das sollte, so der mittlerweile schon sehr
ausgeleierte Spruch einiger DARC e.V. Funktionsträger, im
Ortsverband (OV) immer möglich sein.
Mit dieser Motivation hatte ich mir die Rand- und Rahmenbedingungen
für die Mitarbeit im OV angesehen. Ja tatsächlich sind den
Mitgliedern in der Satzung und der Geschäftsordnung einige Rechte eingeräumt, die ich als
Mitglied natürlich auch in Anspruch nehmen möchte. Schließlich habe
ich als Mitglied ein Recht auf Mitbestimmung und Mitwirkung im
Vereinsleben!
So zumindest die Theorie
Meine Idee war, an den OV Abenden ein Kurzprotokoll (... und der
Fokus liegt auf kurz, halbe DIN A4 Seite ...) zu schreiben und die
Inhalte auf der Webpräsenz des OV nur für die OV Mitglieder zu
veröffentlichen, die den OV Abend nicht besuchen konnten, also mehr
eine Art "Kurzinformation" über die besprochenen Themen, mehr nicht.
Was aus dieser Idee allerdings resultierte war ein mehrseitiges und
detailliertes Protokoll
des stellv. OVV und hatte meine Idee der Kurzinformation für OV Mitglieder völlig ad
absurdum geführt.
Da ich erst kurze Zeit in diesem OV Mitglied war, wollte ich mir
zunächst auch einen
ersten Überblick verschaffen, was denn in den vergangenen Jahren im
OV so gemacht wurde. Dazu bat ich den Ortsverbandsvorsitzenden (OVV)
gem. 4.6.2. der Geschäftsordnung (GO) zunächst mündlich, mir Einsicht in die Protokolle
der vergangenen Jahre zu
gewähren.
[Zitat]
4.6.2 Geschäftsordnung (GO), ... Auf Verlangen ist jedem Mitglied des Ortsverbandes
Einsicht zu gewähren. ...
[Zitat Ende]
Vermutlich war mein "mündliches Verlangen" dem OV Vorstand so suspekt, dass
sich daraus in der Folge ein Ereignis entwickelte, welches für die
Abschaffung der Demokratie in einem Verein beispielhaft ist. Nachdem
ich das Verlangen dann noch schriftlich beim OV Vorstand eingereicht hatte,
entwickelte sich an einem öffentlichen OV Abend eine Diskussion, die
in der folgenden Aussage (Kurzprotokoll) des stellv. OVV mündete:
[Zitat]
Laut YYYYYY, YYYYYY, handelt es sich bei dem Einsichtsrecht der
Mitglieder in die Protokolle um einen „Antragstatbestand“, der eine
Einsicht nur nach einem Antrag zulässt.
[Zitat, Ende]
Name und Rufzeichen durch mehrere Y anonymisiert.
Antragstatbestand
Soweit ich mich bei der Ausbildung zum
Kommunalrechtsassistent (ZAR)
erinnern kann, ist ein Antrag eine formelle, rechtlich relevante
Erklärung, mit der eine Entscheidung oder Maßnahme beantragt wird.
Was ist ein Antrag?
Ein Antrag ist ein formelles Gesuch oder eine Willenserklärung, mit
der man bei einer zuständigen Stelle eine Entscheidung, Genehmigung
oder Maßnahme erreichen will. Er wird oft schriftlich gestellt und
kommt in Verwaltung, Recht, Politik oder im Alltag vor.
Was ist ein Antragstatbestand?
Ein Antragstatbestand ist der Teil eines Urteils, in dem die
Anträge der Parteien knapp dargestellt werden, also vor allem, was
Kläger und Beklagter zuletzt beantragt haben. Im Zivilurteil gehört
er in den Tatbestand und dient dazu, den Streitstoff für die
Entscheidung festzuhalten.
Was ist ein Einsichtsrecht?
Ein Einsichtsrecht ist das subjektive Recht einer Person, bei einer
Stelle (z. B. Behörde, Verein, Verwaltung, Arzt) bestimmte
Unterlagen, Akten, Register oder Dokumente einzusehen und in
bestimmten Fällen auch Abschriften oder Kopien zu erhalten.
Bei der Auslegung in der DARC e.V. Geschäftsordnung (GO) zählt vor
allem, welche Funktion die Klausel im Zusammenhang hat. Wenn die
Formulierung nur sagt: „Auf Verlangen ist jedem Mitglied Einsicht zu
gewähren“, spricht das für ein unmittelbar bestehendes
Einsichtsrecht als für ein Antragsverfahren, in dem erst ein Antrag
gestellt und beschlossen werden müsste.
Die Formulierung wirkt wie ein rechtlicher Anspruch (Einsichtsrecht) und nicht wie ein
"Antragstatbestand" (Diese Formulierung ist ohnehin nicht richtig!). Das Mitglied kann Einsicht verlangen, und der
Verein muss sie gewähren. Das passt weniger zu einem klassischen
Antrag, der auf eine Willensentscheidung eines Organs gerichtet ist.
Das bedeutet, dass „auf Verlangen“ Einsicht zu gewähren ist, dann
muss das Mitglied nichts beantragen, sondern kann Einsicht
verlangen.
Das ist rechtlich deutlich näher an einem Anspruch als an einem
Antrag.
Da sich der OV Vorstand zu seiner eigenen Aussage mehr als unsicher war,
wurde vermutlich der Distriktsvorsitzende kontaktiert und war am
besagten öffentlichen OV Abend, nach eigenen Aussagen, "ganz
zufällig" auch anwesend und bekräftigte die Meinung des OV Vorstands.
Im Protokoll wurde vermerkt:
[Zitat]
Die Rücksprache mit dem Distriktsvorsitzenden-X, XXXXX,
XXXXX XXXXXXXX, hat ergeben, dass die Ausführungen von YYYYYY der
aktuellen Rechtslage vollumfänglich entsprechen.
[Zitat Ende]
Distrikt, Vorname, Name und Rufzeichen durch mehrere X und Y anonymisiert.
Fazit
Der betroffene OV Vorstand und der Distriktsvorsitzende sollten hier
vielleicht noch einmal in sich gehen und prüfen, was sie in Zukunft
den DARC e.V. Mitgliedern fachlich noch zumuten wollen!
Das ein Verein, hinsichtlich der weiteren Nutzung solcher internen
Protokolle, Regeln aufstellen kann, versteht sich von selbst. Ich
hatte hier aber dein Eindruck, dass selbst schon beim Einsichtsrecht
unangemessen hohe Hürden (Antrag) aufgestellt wurden, für die es
keine Rechtsgrundlage gibt. Da ich keinen
Antrag auf Einsicht in die Protokolle stellen wollte, wurde die
Einsicht in die Protokolle durch den OV Vorstand und den
Distriktsvorsitzenden faktisch verweigert!
Ein typisches Negativbeispiel für eine „individuelle und
zudem noch falsche Auslegung“,
wenn Transparenz als Bedrohung und Vereinsordnungen als
„Flexibilitätsreserven“ angesehen werden.
Wer fragt, ist „unloyal“, wer zweifelt, „blockiert“ und wer
aufklärt, „schadet dem Verein“ und wer dem Verein schadet, der kann
gem.
§ 7 Abs. 4 der DARC e.V. Satzung
relativ einfach entfernt
werden!
So geht echte
Demokratie im DARC e.V.!
vy 73 de Jürgen
DL6WAB
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