Die DARC e.V. Definition von Antragstatbestand ...

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!

Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung gem. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)


Der folgende Beitrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen bestimmte Personen. Er soll nur aufzeigen was passiert, wenn Vereine nach und nach ihre Demokratie abschaffen! Übrigens, zu den nachfolgenden Aussagen liegen hier umfangreiche schriftliche Dokumente vor.

Ich bin in den DARC e.V. eingetreten, weil ich als Mitglied mitgestalten wollte. Das sollte, so der mittlerweile schon sehr ausgeleierte Spruch einiger DARC e.V. Funktionsträger, im Ortsverband (OV) immer möglich sein.

Mit dieser Motivation hatte ich mir die Rand- und Rahmenbedingungen für die Mitarbeit im OV angesehen. Ja tatsächlich sind den Mitgliedern in der Satzung und der Geschäftsordnung einige Rechte eingeräumt, die ich als Mitglied natürlich auch in Anspruch nehmen möchte. Schließlich habe ich als Mitglied ein Recht auf Mitbestimmung und Mitwirkung im Vereinsleben!

So zumindest die Theorie

Meine Idee war, an den OV Abenden ein Kurzprotokoll (... und der Fokus liegt auf kurz, halbe DIN A4 Seite ...) zu schreiben und die Inhalte auf der Webpräsenz des OV nur für die OV Mitglieder zu veröffentlichen, die den OV Abend nicht besuchen konnten, also mehr eine Art "Kurzinformation" über die besprochenen Themen, mehr nicht.

Was aus dieser Idee allerdings resultierte war ein mehrseitiges und detailliertes Protokoll des stellv. OVV und hatte meine Idee der Kurzinformation für OV Mitglieder völlig ad absurdum geführt.

Da ich erst kurze Zeit in diesem OV Mitglied war, wollte ich mir zunächst auch einen ersten Überblick verschaffen, was denn in den vergangenen Jahren im OV so gemacht wurde. Dazu bat ich den Ortsverbandsvorsitzenden (OVV) gem. 4.6.2. der Geschäftsordnung (GO) zunächst mündlich, mir Einsicht in die Protokolle der vergangenen Jahre zu gewähren.

[Zitat]
4.6.2 Geschäftsordnung (GO), ... Auf Verlangen ist jedem Mitglied des Ortsverbandes Einsicht zu gewähren. ...
[Zitat Ende]

Vermutlich war mein "mündliches Verlangen" dem OV Vorstand so suspekt, dass sich daraus in der Folge ein Ereignis entwickelte, welches für die Abschaffung der Demokratie in einem Verein beispielhaft ist. Nachdem ich das Verlangen dann noch schriftlich beim OV Vorstand eingereicht hatte, entwickelte sich an einem öffentlichen OV Abend eine Diskussion, die in der folgenden Aussage (Kurzprotokoll) des stellv. OVV mündete:

[Zitat]
Laut YYYYYY, YYYYYY, handelt es sich bei dem Einsichtsrecht der Mitglieder in die Protokolle um einen „Antragstatbestand“, der eine Einsicht nur nach einem Antrag zulässt.
[Zitat, Ende]

Name und Rufzeichen durch mehrere Y anonymisiert.

Antragstatbestand

Soweit ich mich bei der Ausbildung zum Kommunalrechtsassistent (ZAR) erinnern kann, ist ein Antrag eine formelle, rechtlich relevante Erklärung, mit der eine Entscheidung oder Maßnahme beantragt wird.

Was ist ein Antrag?

Ein Antrag ist ein formelles Gesuch oder eine Willenserklärung, mit der man bei einer zuständigen Stelle eine Entscheidung, Genehmigung oder Maßnahme erreichen will. Er wird oft schriftlich gestellt und kommt in Verwaltung, Recht, Politik oder im Alltag vor.

Was ist ein Antragstatbestand?

Ein Antragstatbestand ist der Teil eines Urteils, in dem die Anträge der Parteien knapp dargestellt werden, also vor allem, was Kläger und Beklagter zuletzt beantragt haben. Im Zivilurteil gehört er in den Tatbestand und dient dazu, den Streitstoff für die Entscheidung festzuhalten.

Was ist ein Einsichtsrecht?

Ein Einsichtsrecht ist das subjektive Recht einer Person, bei einer Stelle (z. B. Behörde, Verein, Verwaltung, Arzt) bestimmte Unterlagen, Akten, Register oder Dokumente einzusehen und in bestimmten Fällen auch Abschriften oder Kopien zu erhalten.

Bei der Auslegung in der DARC e.V. Geschäftsordnung (GO) zählt vor allem, welche Funktion die Klausel im Zusammenhang hat. Wenn die Formulierung nur sagt: „Auf Verlangen ist jedem Mitglied Einsicht zu gewähren“, spricht das für ein unmittelbar bestehendes Einsichtsrecht als für ein Antragsverfahren, in dem erst ein Antrag gestellt und beschlossen werden müsste.

Die Formulierung wirkt wie ein rechtlicher Anspruch (Einsichtsrecht) und nicht wie ein "Antragstatbestand" (Diese Formulierung ist ohnehin nicht richtig!). Das Mitglied kann Einsicht verlangen, und der Verein muss sie gewähren. Das passt weniger zu einem klassischen Antrag, der auf eine Willensentscheidung eines Organs gerichtet ist. Das bedeutet, dass „auf Verlangen“ Einsicht zu gewähren ist, dann muss das Mitglied nichts beantragen, sondern kann Einsicht verlangen.

Das ist rechtlich deutlich näher an einem Anspruch als an einem Antrag.

Da sich der OV Vorstand zu seiner eigenen Aussage mehr als unsicher war, wurde vermutlich der Distriktsvorsitzende kontaktiert und war am besagten öffentlichen OV Abend, nach eigenen Aussagen, "ganz zufällig" auch anwesend und bekräftigte die Meinung des OV Vorstands.

Im Protokoll wurde vermerkt:

[Zitat]
Die Rücksprache mit dem Distriktsvorsitzenden-X, XXXXX, XXXXX XXXXXXXX, hat ergeben, dass die Ausführungen von YYYYYY der aktuellen Rechtslage vollumfänglich entsprechen.
[Zitat Ende]

Distrikt, Vorname, Name und Rufzeichen durch mehrere X und Y anonymisiert.

Fazit

Der betroffene OV Vorstand und der Distriktsvorsitzende sollten hier vielleicht noch einmal in sich gehen und prüfen, was sie in Zukunft den DARC e.V. Mitgliedern fachlich noch zumuten wollen!

Das ein Verein, hinsichtlich der weiteren Nutzung solcher internen Protokolle, Regeln aufstellen kann, versteht sich von selbst. Ich hatte hier aber dein Eindruck, dass selbst schon beim Einsichtsrecht unangemessen hohe Hürden (Antrag) aufgestellt wurden, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Da ich keinen Antrag auf Einsicht in die Protokolle stellen wollte, wurde die Einsicht in die Protokolle durch den OV Vorstand und den Distriktsvorsitzenden faktisch verweigert!

Ein typisches Negativbeispiel für eine „individuelle und zudem noch falsche Auslegung“, wenn Transparenz als Bedrohung und Vereinsordnungen als „Flexibilitätsreserven“ angesehen werden.

Wer fragt, ist „unloyal“, wer zweifelt, „blockiert“ und wer aufklärt, „schadet dem Verein“ und wer dem Verein schadet, der kann gem. § 7 Abs. 4 der DARC e.V. Satzung relativ einfach entfernt werden!

So geht echte Demokratie im DARC e.V.!

vy 73 de Jürgen
DL6WAB

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