Der Amateurfunkdienst
Entgegen landläufiger
Meinung ist der Amateurfunk kein "Hobbyfunk" (wie z.B. der
CB Funk,
Jedermanfunk) sondern ein "technisch-wissenschaftlicher
Funkdienst"
der sich inhaltlich mit Hochfrequenztechnik, der
Völkerverständigung, der eigenen Weiterbildung, wissenschaftlichen Studien und der drahtlosen Kommunikation
befasst. Amateurfunk ist eine Freizeitbeschäftigung auf hohem
Niveau.
Was ist CB Funk?
"Der CB Funk ist ein privater Nahbereichsfunk
und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen
den Nutzern "CB Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind."
Quelle:
Frequenzplan der BNetzA, Seite 13
Somit ist klar, wobei es beim CB Funk im
Kern geht. Es geht um Nachrichtenübermittlung im Nahbereich mittels
Sprache oder Daten. CB Funk ist eine Funkanwendung für die
Allgemeinheit.
Dürfen im CB Funk Amateurfunkgeräte
eingesetzt werden?
Diese Frage geistert immer wieder durch das
Internet. Insbesondere in Foren wird immer wieder behauptet, ja,
dass ist möglich, wenn die Geräte auf die für den CB Funk
vorgegebenen Parameter, insbesondere die Ausgangsleistung,
eingestellt werden. Ich habe da mal nachgehakt und bei einem
Hersteller angefragt, der zwei verschiedene Geräteversionen
anbietet. Die Antwort des Herstellers überrascht nicht.
Sehr geehrter Herr XXXXXXX
danke
für Ihre E - Mail Anfrage mit der ich mit Ihnen konform gehe.
Ein Amateurfunkgerät darf nur für den Amateurfunk benutzt
werden. Das Amateurfunkgerät entspricht nicht den technischen
Parametern wie es für den CB Funk vorgeschrieben ist und besitzt
auch keine CE - Erklärung ( Notifizierung ) für den CB-Funk. Daher
darf es auch nicht benutzt werden selbst wenn die primär geforderten
Parameter ( Hub Leistung ) dem eines CB Funkgerätes entsprechen
würde.
Daher führen wir auch zwei getrennte
Geräte Versionen für den Amateurfunk und für den CB Funk und weisen
explizit den Benutzer darauf hin, dass dieses Gerät nur für den
Amteurfunk duch lizensierte Funkamateure der entsprechenden Lizenz -
Klasse betrieben werden darf.
Was kann passieren, wenn ein
Amateurfunkgerät im CB Bereich eingesetzt (betrieben) wird?
Auch hier wird immer wieder behauptet,
nichts. Dem ist nicht so und die Verwendung kann u.U. sogar ein
deftiges Bußgeld nach § 9 AfuG sich ziehen. Antwort der BNetzA
(Auszug).
Ein Amateurfunk-Kurzwellentransceiver ist
eine Amateurfunkstelle im Sinne § 2 AFuG und darf erst nach der
Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Zuteilung eines
personengebundenen Rufzeichens betrieben werden (§ 3 Abs. 3 AFuG),
wobei jedoch der reine Empfangsbetrieb noch nicht als Teilnahme am
Amateurfunkdienst zu werten ist und somit nicht in den
Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes fällt.
Im Zweifelsfall
ist aber durch den Betreiber des Transceivers plausibel
darzustellen, dass dieser tatsächlich nur im Empfangsmodus betrieben
wurde.
Dürfen Funkamateure mit ihren
Amateurfunkgeräten auf CB Frequenzen senden?
Nein, auch hier gilt, das Amateurfunkgerät
darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Für die Verwendung auf
CB Frequenzen im 11m Band ist es nicht vorgesehen. Deshalb darf es
dort nicht verwendet werden.
Was ist Amateurfunk?
Eine sehr gute Erklärung über den
Amateurfunkdienst und den
CB Funk gibt es auch bei der BNetzA.
Welcher Begriff ist denn nun für wen richtig?
Amateurfunker, Funkamateur, Hobbyfunker, Funker, alles Begriffe,
die mehr oder weniger im Zusammenhang mit dem Funk gebräuchlich sind.
Da verliert man schnell mal den Überblick. Die Diskussion um die richtige Anwendung der Begriffe treibt sehr oft
seltsame Blüten.
Wer ist aber nun was? Schauen wir mal in das
Amateurfunkgesetz. Da steht im § 2 (Begriffsbestimmungen):
Im Sinne dieses Gesetzes ist
-
1. Funkamateur der
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses
oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung
auf Grund der Verfügung 9/1995
des Bundesministeriums für Post
und Telekommunikation vom 11.
Januar 1995 (Amtsblatt S. 21),
der sich mit dem Amateurfunkdienst
aus persönlicher Neigung und
nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem
Interesse befasst,
-
2. Amateurfunkdienst
ein Funkdienst, der von Funkamateuren
untereinander, zu experimentellen
und technisch-wissenschaftlichen
Studien, zur eigenen
Weiterbildung,
zur Völkerverständigung und
zur Unterstützung von Hilfsaktionen
in Not- und Katastrophenfällen
wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst
schließt die Benutzung von
Weltraumfunkstellen
ein. Der Amateurfunkdienst und
der Amateurfunkdienst über Satelliten
sind keine Sicherheitsfunkdienste,
-
3. eine Amateurfunkstelle
eine Funkstelle, die aus einer
oder mehreren Sendefunkanlagen
und Empfangsfunkanlagen einschließlich
der Antennenanlagen und der
zu ihrem Betrieb erforderlichen
Zusatzeinrichtungen besteht
und die auf mindestens einer
der im Frequenznutzungsplan
für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen
Frequenzen betrieben werden
kann.
Auch wenn hin und wieder, z.B. aus den Reihen
der Hobbyfunker (z.B. CB Funker), die Gleichbetrachtung zwischen dem
Amateurfunkdienst und dem "Hobbyfunk" gefordert wird bleibt wie
folgt festzustellen:
Voraussetzungen zur Teilnahme am
Amateurfunkdienst.
Im Gegensatz dazu sehen die Voraussetzungen für den "Hobbyfunk"
(z.B. CB Funk) wie folgt aus:
- An die Teilnehmer (CB Funker, Hobbyfunker) der Funkanwendung
CB Funk werden keine besonderen Anforderungen hinsichtlich
der Ausbildung gestellt
- Eine Prüfung zur Teilnahme am CB Funk ist nicht erforderlich
- Es muss keine Zulassung zur Teilnahme am CB Funk beantragt
werden
- Der "Hobbyfunker" betreibt keine Funkstelle sondern eine
Funkanlage, da es sich beim
Hobbyfunk um eine
Funkanwendung und nicht um einen
Funkdienst handelt
Da der Hobbyfunk (z.B. CB Funk) in den letzten 20 Jahren massiv
an Teilnehmern (CB Funker) verloren hat, ist gerade in den letzten Jahren
verstärkt festzustellen, dass sehr viele Hobbyfunker die Herausforderung
der privaten Weiterbildung annehmen (Informationen dazu am Ende
dieser Seite) und sich für die Teilnahme am
Amateurfunkdienst entschieden haben. Ich selbst gehöre seit 2014 auch dazu. Es
sind heute gerade diese Teilnehmer die dafür sorgen, dass die
Teilnehmerzahlen beim Amateurfunkdienst zumindest stabil bleiben und
nur noch leichte Rückgänge zu verzeichnen sind. Ich kenne keinen
Funkamateur, der diese Entscheidung im nachhinein bereut hat.
Interessierte sind bei den Funkamateuren immer herzlich willkommen!
Ich kann jedem technisch Interessierten Hobbyfunker aus eigener
Erfahrung wirklich nur empfehlen, sich mit dem Thema Amateurfunk zu
beschäftigen, sich weiterzubilden und bei der BNetzA die Prüfung
abzulegen. Es macht in der Gruppe riesigen Spaß und lohnt sich! Die
Einstiegsklasse E kann jeder mit ein wenig Engagement schaffen!
Zulassung zum Amateurfunkdienst
Ein Funkamateur bekommt
von der zuständigen Fernmeldebehörde (Bundesnetzagentur)
ein eindeutiges und weltweit einmaliges
Rufzeichen zugewiesen und betreibt
eine
Amateurfunkstelle. Dabei soll der Begriff
Amateur lediglich zum Ausdruck bringen, dass Funkamateure nicht aus
gewerblichen oder gewinnorientierten Interessen am Amateurfunkdienst
teilnehmen. Funkamateure sind auf ihrem Gebiet alles andere als
Amateure!
Im Bereich
des Amateurfunkdienstes ist es üblich, dass sich dessen Teilnehmer selbst als
Funkamateure und nicht als Amateurfunker bezeichnen, um einer
möglichen
Abwertung durch den Begriff des Amateurs entgegenzuwirken. Ersteres ist
gleichzeitig der Begriff, den das deutsche Amateurfunkgesetz
für die Teilnehmer definiert. Funkamateure tragen zur wissenschaftlichen
Entwicklung, insbesondere im Bereich der Funktechnik bei. Viele von
ihnen beschäftigen sich neben einer beruflichen Tätigkeit im Bereich
der Funk- und/oder Elektrotechnik zusätzlich mit dem Amateurfunk
oder sind erst über die Teilnahme am Amateurfunkdienst zu einer entsprechenden
Professionalisierung gekommen.
Als
geprüfter Funkamateur erhält man viele Rechte aber auch
Pflichten und unterliegt bei
seinen Experimenten, Versuchen und dem Funkbetrieb den umfangreichen
Regelungen und Auflagen des
Amateurfunkgesetzes und der
Amateurfunkverordnung.
Der
Weg zum Funkamateur
Irgendwann stellt
sich vielleicht die Frage, wie werde ich Funkamateur? Was muss ich tun,
was ist notwendig? Ein gewisser „Hang zur Technik“ sollte
schon vorhanden sein, letztlich ist genau dieser Punkt die größte Motivation
um Funkamateur zu werden.
Welche Voraussetzungen
sind hilfreich?
Anforderungen
|
Hilfreich/Sinnvoll |
Mindestalter |
Sowie ein Verständnis für
elektronische und technische Zusammenhänge besteht |
Schulabschluss |
Fremdsprachenkenntnisse
(insbesondere Englisch) sind hilfreich. |
Berufsausbildung |
Eine Berufsausbildung oder
Kenntnisse in der Elektrotechnik/Elektronik sind hilfreich. |
Welche "Klassen" gibt es?
"DE"
Kurzwellenhörer, kein Sendebetrieb
|
Eine SWL-Tätigkeit kann
sich, bei der Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung,
positiv auswirken. Die Prüfungsanforderungen liegen deutlich
unter der Klasse N Prüfung und können nur in einem Ortsverband des
DARC e.V. abgenommen werden. Mit bestandener DE-Prüfung wird dem SWL
ein DE-Kennzeichen durch den DARC e.V. zugeteilt.
Kostenpflichtige Mitgliedschaft beim DARC e.V. erforderlich.
Das DE Kennzeichen verfällt, wenn die Mitgliedschaft beim DARC
e.V. aufgelöst wird! |
"DN"
Rufzeichen für die Ausbildung
(ab 2034 auslaufend)
|
Amateurfunkbetrieb für
Nicht-Funkamateure unter Aufsicht.
Ein Ausbildungsrufzeichen ist ein Rufzeichen
aus der Präfixreihe DN1 bis DN8 und kann von Funkamateuren der
Klasse E oder A beantragt werden.
|
Klasse N
ECC Report 89 - ENTRY
(ab 06.2024) |
Die neue Klasse N konzentriert sich auf betriebliche
Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der
Technik. Inhaber der neuen Klasse N dürfen auf 2m, 70cm
und 10m mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP bzw. ERP senden. DN9
Call.
|
Klasse E
ECC (05)06 - NOVICE |
Die „Einsteigerklasse“.
Beschränkung der Leistung auf max. 100 W (PEP). Beschränkung
auf bestimmte Frequenzbereiche. Prüfung in Technik, Betriebstechnik
und Vorschriften. DO Call. |
Klasse A
T/R 61-02 - HAREC |
Die „Königsklasse“.
Beschränkung der Leistung auf max. 750 W (PEP). Alle dem Amateurfunkdienst
zugewiesenen Frequenzbereiche sind nutzbar. Prüfung in Technik,
Betriebstechnik und Vorschriften. Wer die Klasse E schon hat,
braucht nur noch die Erweiterungsprüfung (Technik) für die Klasse
A zu machen. |
Wie werde ich Funkamateur?
Um Funkamateur zu
werden muss man etwas dafür tun. Was kommt auf den angehenden Funkamateur
an Aufwand zu? Hier an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung über
Ausbildung, Kosten und Nutzen.
Ablauf
Was habe ich davon?
Amateurfunk ist
technisch geprägt. Primär geht es natürlich um Hochfrequenz-Technik
aber auch um Kommunikation. Die Motivation, etwas Neues zu lernen, sollte
natürlich vorhanden sein. Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse
in den Bereichen Technik, Vorschriften und Betriebstechnik. Funkamateure
verfügen nach der Ausbildung über ein fundiertes technisches Wissen.
Nach bestandener Prüfung stehen dem Funkamateur verschiedene Frequenzbereiche
zur Verfügung, die er im Rahmen seiner Lizenzklasse (A, E) für Experimente
und zur Kommunikation mit anderen Funkamateuren nutzen darf.
Wie geht man am besten vor?
Aus eigener Erfahrung würde ich dazu raten,
zuerst die Klasse N oder E zu machen. Darin enthalten sind Betriebstechnik,
Vorschriften und ein kleiner Teil Technik. Danach empfehle ich ca. 1
Jahr Praxis als Klasse N, E Funkamateur um die erworbenen Kenntnisse in
der Praxis auszuprobieren und zu festigen. Dann die Erweiterungsprüfung
nach Klasse A (nur noch Technik). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil,
dass man mit der Klasse N und E so gut wie alles ausprobieren und Erfahrungen
sammeln kann. Später kann man entscheiden, ob man die zusätzlichen Möglichkeiten
der Klasse A (erweiterte Frequenzbereiche, höhere Leistung) nutzen möchte
oder nicht.
Frequenzbereiche und erlaubte Leistung
Die für die Klasse A und die Klasse E,
N
freigegebenen Frequenzbereiche und die erlaubte Leistung (PEP) stellen
sich wie folgt dar.
Quelle:
Bundesgesetzblatt Teil I - Dritte Verordnung zur Änderung der
Amateurfunkverordnung - Bundesgesetzblatt
Was kostet mich
der Spaß?
Um Funkamateur zu
werden muss man sich darüber im Klaren sein, es kostet Geld!
Wofür? |
Kosten |
Anmerkung |
Ausbildung |
0.- - ca. 80.- € |
Es geht auch mit 0.- € Kosten.
Lernunterlagen, Fernlehrgänge und kostenlose Lernprogramme
gibt es jede Menge. In der Gruppe ist die Ausbildung
effektiver und angenehmer. |
Gebühr |
80.- € |
BNetzA Gebühren für die Klasse N, E Prüfung. Fällig
zur Prüfung. |
Gebühr |
110.- € |
BNetzA Gebühren für die Klasse A Prüfung. Fällig
zur Prüfung. |
Gebühr |
70.- € |
BNetzA Gebühren für die Zulassung und das weltweit
einmalige Rufzeichen. Fällig nach bestandener Prüfung. (Aktuelle
Gebühren gem. AFuV) |
Mitgliedschaft |
105.- € |
Mitgliedschaft im
DARC e.V. Ist
nicht vorgeschrieben
und meiner Meinung nach nur
bedingt sinnvoll! |
Funkgerät |
20.- bis ? |
Gebrauchte und neue Funkgeräte gibt es schon für kleines
Geld. Für den Anfang reicht das erst mal aus. Später kann man
sich immer noch etwas "Besseres" kaufen. |
Antenne |
10.- bis ? |
Auch hier gilt, gebrauchte Antennen gibt es
schon für wenige €. Es muss nicht gleich das "Beste"
sein. Selbstbau ist auch eine Alternative. |
Zubehör |
30.- bis ? |
Netzteil, SWR Messbrücke, Interface usw. schlagen
auch noch mal zu buche. Aber auch hier kann man erst mal mit
gebrauchten Geräten anfangen. |
jährl. Beiträge |
20.- bis 30.- € |
Frequenznutzungs- und EMV Beiträge, die die
BNetzA erhebt. Die Beiträge sind jährlich unterschiedlich. |
|
|
|
Wie lange dauert die Ausbildung?
Das kommt auf jeden selbst an. Eine elektrotechnische
Vorbildung (z.B. Berufsausbildung) und Kenntnisse der englischen Sprache
sind von Vorteil aber kein Muss. In der Regel kann man von ca. 6 Monaten
pro Klasse (N, E oder A) ausgehen. Crashkurse sind bedingt zu empfehlen.
Der dort vermittelte Stoff ist sehr komprimiert und reicht vielleicht nicht
aus um die Prüfung zu bestehen, auch wenn das oft anders dargestellt
wird.
50 Ohm
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Wichtige Links
Benötigtes Material (Klasse N, E und A)