Der Amateurfunkdienst

Entgegen landläufiger Meinung ist der Amateurfunk kein "Hobbyfunk" (wie z.B. der CB Funk, Jedermanfunk) sondern ein "technisch-wissenschaftlicher Funkdienst" der sich inhaltlich mit Hochfrequenztechnik, der Völkerverständigung, der eigenen Weiterbildung, wissenschaftlichen Studien und der drahtlosen Kommunikation befasst. Amateurfunk ist eine Freizeitbeschäftigung auf hohem Niveau.

Was ist CB Funk?

"Der CB Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern "CB Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind."

Quelle: Frequenzplan der BNetzA, Seite 13

Somit ist klar, wobei es beim CB Funk im Kern geht. Es geht um Nachrichtenübermittlung im Nahbereich mittels Sprache oder Daten. CB Funk ist eine Funkanwendung für die Allgemeinheit.

Dürfen im CB Funk Amateurfunkgeräte eingesetzt werden?

Diese Frage geistert immer wieder durch das Internet. Insbesondere in Foren wird immer wieder behauptet, ja, dass ist möglich, wenn die Geräte auf die für den CB Funk vorgegebenen Parameter, insbesondere die Ausgangsleistung, eingestellt werden. Ich habe da mal nachgehakt und bei einem Hersteller angefragt, der zwei verschiedene Geräteversionen anbietet. Die Antwort des Herstellers überrascht nicht.

Sehr geehrter Herr XXXXXXX

danke für Ihre E - Mail Anfrage mit der ich mit Ihnen konform gehe.


Ein Amateurfunkgerät darf nur für den Amateurfunk benutzt werden. Das Amateurfunkgerät entspricht nicht den technischen Parametern wie es für den CB Funk vorgeschrieben ist und besitzt auch keine CE - Erklärung ( Notifizierung ) für den CB-Funk. Daher darf es auch nicht benutzt werden selbst wenn die primär geforderten Parameter ( Hub Leistung ) dem eines CB Funkgerätes entsprechen würde.

Daher führen wir auch zwei getrennte Geräte Versionen für den Amateurfunk und für den CB Funk und weisen explizit den Benutzer darauf hin, dass dieses Gerät nur für den Amteurfunk duch lizensierte Funkamateure der entsprechenden Lizenz - Klasse betrieben werden darf.

Was kann passieren, wenn ein Amateurfunkgerät im CB Bereich eingesetzt (betrieben) wird?

Auch hier wird immer wieder behauptet, nichts. Dem ist nicht so und die Verwendung kann u.U. sogar ein deftiges Bußgeld nach § 9 AfuG sich ziehen. Antwort der BNetzA (Auszug).

Ein Amateurfunk-Kurzwellentransceiver ist eine Amateurfunkstelle im Sinne § 2 AFuG und darf erst nach der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens betrieben werden (§ 3 Abs. 3 AFuG), wobei jedoch der reine Empfangsbetrieb noch nicht als Teilnahme am Amateurfunkdienst zu werten ist und somit nicht in den Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes fällt.
Im Zweifelsfall ist aber durch den Betreiber des Transceivers plausibel darzustellen, dass dieser tatsächlich nur im Empfangsmodus betrieben wurde.

Dürfen Funkamateure mit ihren Amateurfunkgeräten auf CB Frequenzen senden?

Nein, auch hier gilt, das Amateurfunkgerät darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Für die Verwendung auf CB Frequenzen im 11m Band ist es nicht vorgesehen. Deshalb darf es dort nicht verwendet werden.

Was ist Amateurfunk?

Eine sehr gute Erklärung über den Amateurfunkdienst und den CB Funk gibt es auch bei der BNetzA.

Welcher Begriff ist denn nun für wen richtig?

Amateurfunker, Funkamateur, Hobbyfunker, Funker, alles Begriffe, die mehr oder weniger im Zusammenhang mit dem Funk gebräuchlich sind. Da verliert man schnell mal den Überblick. Die Diskussion um die richtige Anwendung der Begriffe treibt sehr oft seltsame Blüten.

Wer ist aber nun was? Schauen wir mal in das Amateurfunkgesetz. Da steht im § 2 (Begriffsbestimmungen):

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst,

2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste,

3. eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.

Auch wenn hin und wieder, z.B. aus den Reihen der Hobbyfunker (z.B. CB Funker), die Gleichbetrachtung zwischen dem Amateurfunkdienst und dem "Hobbyfunk" gefordert wird bleibt wie folgt festzustellen:

Voraussetzungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.

Im Gegensatz dazu sehen die Voraussetzungen für den "Hobbyfunk" (z.B. CB Funk) wie folgt aus:

  • An die Teilnehmer (CB Funker, Hobbyfunker) der Funkanwendung CB Funk werden keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Ausbildung gestellt
  • Eine Prüfung zur Teilnahme am CB Funk ist nicht erforderlich
  • Es muss keine Zulassung zur Teilnahme am CB Funk beantragt werden
  • Der "Hobbyfunker" betreibt keine Funkstelle sondern eine Funkanlage, da es sich beim Hobbyfunk um eine Funkanwendung und nicht um einen Funkdienst handelt

Da der Hobbyfunk (z.B. CB Funk) in den letzten 20 Jahren massiv an Teilnehmern (CB Funker) verloren hat, ist gerade in den letzten Jahren verstärkt festzustellen, dass sehr viele Hobbyfunker die Herausforderung der privaten Weiterbildung annehmen (Informationen dazu am Ende dieser Seite) und sich für die Teilnahme am Amateurfunkdienst entschieden haben. Ich selbst gehöre seit 2014 auch dazu. Es sind heute gerade diese Teilnehmer die dafür sorgen, dass die Teilnehmerzahlen beim Amateurfunkdienst zumindest stabil bleiben und nur noch leichte Rückgänge zu verzeichnen sind. Ich kenne keinen Funkamateur, der diese Entscheidung im nachhinein bereut hat. Interessierte sind bei den Funkamateuren immer herzlich willkommen!

Ich kann jedem technisch Interessierten Hobbyfunker aus eigener Erfahrung wirklich nur empfehlen, sich mit dem Thema Amateurfunk zu beschäftigen, sich weiterzubilden und bei der BNetzA die Prüfung abzulegen. Es macht in der Gruppe riesigen Spaß und lohnt sich! Die Einstiegsklasse E kann jeder mit ein wenig Engagement schaffen!

Zulassung zum Amateurfunkdienst

Ein Funkamateur bekommt von der zuständigen Fernmeldebehörde (Bundesnetzagentur) ein eindeutiges und weltweit einmaliges Rufzeichen zugewiesen und betreibt eine Amateurfunkstelle. Dabei soll der Begriff Amateur lediglich zum Ausdruck bringen, dass Funkamateure nicht aus gewerblichen oder gewinnorientierten Interessen am Amateurfunkdienst teilnehmen. Funkamateure sind auf ihrem Gebiet alles andere als Amateure!

Im Bereich des Amateurfunkdienstes ist es üblich, dass sich dessen Teilnehmer selbst als Funkamateure und nicht als Amateurfunker bezeichnen, um einer möglichen Abwertung durch den Begriff des Amateurs entgegenzuwirken. Ersteres ist gleichzeitig der Begriff, den das deutsche Amateurfunkgesetz für die Teilnehmer definiert. Funkamateure tragen zur wissenschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Funktechnik bei. Viele von ihnen beschäftigen sich neben einer beruflichen Tätigkeit im Bereich der Funk- und/oder Elektrotechnik zusätzlich mit dem Amateurfunk oder sind erst über die Teilnahme am Amateurfunkdienst zu einer entsprechenden Professionalisierung gekommen.

Als geprüfter Funkamateur erhält man viele Rechte aber auch Pflichten und unterliegt bei seinen Experimenten, Versuchen und dem Funkbetrieb den umfangreichen Regelungen und Auflagen des Amateurfunkgesetzes und der Amateurfunkverordnung.

Der Weg zum Funkamateur

Irgendwann stellt sich vielleicht die Frage, wie werde ich Funkamateur? Was muss ich tun, was ist notwendig? Ein gewisser „Hang zur Technik“ sollte schon vorhanden sein, letztlich ist genau dieser Punkt die größte Motivation um Funkamateur zu werden.

Welche Voraussetzungen sind hilfreich?


Anforderungen
Hilfreich/Sinnvoll
Mindestalter Sowie ein Verständnis für elektronische und technische Zusammenhänge besteht
Schulabschluss Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) sind hilfreich.
Berufsausbildung Eine Berufsausbildung oder Kenntnisse in der Elektrotechnik/Elektronik sind hilfreich.
 

Welche "Klassen" gibt es?

Klasse "DE"

Kurzwellenhörer, kein Sendebetrieb

Ist der erste Einstieg in die Welt der Funkamateure.

Eine SWL-Tätigkeit kann sich, bei der Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung, positiv auswirken. Die Prüfungsanforderungen liegen deutlich unter der Klasse N Prüfung und können nur in einem Ortsverband des DARC e.V. abgenommen. Mit bestandener DE-Prüfung wird dem SWL ein DE-Kennzeichen durch den DARC e.V. zugeteilt. Kostenpflichtige Mitgliedschaft beim DARC e.V. erforderlich. DE Kennzeichen verfällt, wenn die Mitgliedschaft beim DARC e.V. aufgelöst wird.
Klasse "DN"

Rufzeichen für die Ausbildung

(ab 2034 auslaufend)

Amateurfunkbetrieb für Nicht-Funkamateure unter Aufsicht.

Ein Ausbildungsrufzeichen ist ein Rufzeichen aus der Präfixreihe DN1 bis DN8 und kann von Funkamateuren der Klasse E oder A beantragt werden.

Klasse N

ECC Report 89 - ENTRY

(ab 06.2024)

Die neue Klasse N konzentriet sich auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. DN Call.

Klasse E

ECC (05)06 - NOVICE
Die „Einsteigerklasse“. Beschränkung der Leistung auf max. 100 W (PEP). Beschränkung auf bestimmte Frequenzbereiche. Prüfung in Technik, Betriebstechnik und Vorschriften. DO Call.
Klasse A

T/R 61-02 - HAREC
Die „Königsklasse“. Beschränkung der Leistung auf max. 750 W (PEP). Alle dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche sind nutzbar. Prüfung in Technik, Betriebstechnik und Vorschriften. Wer die Klasse E schon hat, braucht nur noch die Erweiterungsprüfung (Technik) für die Klasse A zu machen.

Wie werde ich Funkamateur?

Um Funkamateur zu werden muss man etwas dafür tun. Was kommt auf den angehenden Funkamateur an Aufwand zu? Hier an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung über Ausbildung, Kosten und Nutzen.

Ablauf

Was habe ich davon?

Amateurfunk ist technisch geprägt. Primär geht es natürlich um Hochfrequenz-Technik aber auch um Kommunikation. Die Motivation, etwas Neues zu lernen, sollte natürlich vorhanden sein. Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse in den Bereichen Technik, Vorschriften und Betriebstechnik. Funkamateure verfügen nach der Ausbildung über ein fundiertes technisches Wissen. Nach bestandener Prüfung stehen dem Funkamateur verschiedene Frequenzbereiche zur Verfügung, die er im Rahmen seiner Lizenzklasse (A, E) für Experimente und zur Kommunikation mit anderen Funkamateuren nutzen darf.

Wie geht man am besten vor?

Aus eigener Erfahrung würde ich dazu raten, zuerst die Klasse N oder E zu machen. Darin enthalten sind Betriebstechnik, Vorschriften und ein kleiner Teil Technik. Danach empfehle ich ca. 1 Jahr Praxis als Klasse N, E Funkamateur um die erworbenen Kenntnisse in der Praxis auszuprobieren und zu festigen. Dann die Erweiterungsprüfung nach Klasse A (nur noch Technik). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man mit der Klasse N und E so gut wie alles ausprobieren und Erfahrungen sammeln kann. Später kann man entscheiden, ob man die zusätzlichen Möglichkeiten der Klasse A (erweiterte Frequenzbereiche, höhere Leistung) nutzen möchte oder nicht.

Frequenzbereiche und erlaubte Leistung

Die für die Klasse A und die Klasse E, N freigegebenen Frequenzbereiche und die erlaubte Leistung (PEP) stellen sich wie folgt dar.

Was kostet mich der Spaß?

Um Funkamateur zu werden muss man sich darüber im Klaren sein, es kostet Geld!

 

Wofür?
 
Kosten
 
Anmerkung
 
Ausbildung 0.- - ca. 80.- € Es geht auch mit 0.- € Kosten. Lernunterlagen, Fernlehrgänge und kostenlose Lernprogramme gibt es jede Menge. In der Gruppe ist die Ausbildung effektiver und angenehmer.
Gebühr 80.- € BNetzA Gebühren für die Klasse N, E Prüfung. Fällig zur Prüfung.
Gebühr 110.- € BNetzA Gebühren für die Klasse A Prüfung. Fällig zur Prüfung.
Gebühr 70.- € BNetzA Gebühren für die Zulassung und das weltweit einmalige Rufzeichen. Fällig nach bestandener Prüfung. (Aktuelle Gebühren gem. AFuV)
Mitgliedschaft 105.- € Mitgliedschaft im DARC e.V. Ist nicht vorgeschrieben und meiner Meinung nach nur bedingt sinnvoll!
Funkgerät 20.- bis ? Gebrauchte und neue Funkgeräte gibt es schon für kleines Geld. Für den Anfang reicht das erst mal aus. Später kann man sich immer noch etwas "Besseres" kaufen.
Antenne 10.- bis ? Auch hier gilt, gebrauchte Antennen gibt es schon für wenige €. Es muss nicht gleich das "Beste" sein. Selbstbau ist auch eine Alternative.
Zubehör 30.- bis ? Netzteil, SWR Messbrücke, Interface usw. schlagen auch noch mal zu buche. Aber auch hier kann man erst mal mit gebrauchten Geräten anfangen.
jährl. Beiträge 20.- bis 30.- € Frequenznutzungs- und EMV Beiträge, die die BNetzA erhebt. Die Beiträge sind jährlich unterschiedlich.
     

Wie lange dauert die Ausbildung?

Das kommt auf jeden selbst an. Eine elektrotechnische Vorbildung (z.B. Berufsausbildung) und Kenntnisse der englischen Sprache sind von Vorteil aber kein Muss. In der Regel kann man von ca. 6 Monaten pro Klasse (N, E oder A) ausgehen. Crashkurse sind bedingt zu empfehlen. Der dort vermittelte Stoff ist sehr komprimiert und reicht vielleicht nicht aus um die Prüfung zu bestehen, auch wenn das oft anders dargestellt wird.

50 Ohm

Links zu Themen (auch zum Download und ausdrucken!)

Weitere Informationsangebote

Wichtige Links

Benötigtes Material (Klasse N, E und A)